An der Einwohnerratssitzung am 15. September 2025 wird die GLP in einer Motion fordern, dass für sämtliche Hochbauten der Bezirksschule auf Parzelle 153 ein Abbruchgesuch eingereicht wird. Ziel ist es, die Frage eines kantonalen oder kommunalen Schutzes rechtsverbindlich zu klären und damit die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für das Oberstufenzentrum B (OSZ B) zu schaffen. Entgegen vergangenen Aussagen verfolgt der Stadtrat das Ziel, die Bezirksschule kommunal zu schützen.
Über einen effektiven Abbruch soll erst im Rahmen der Etappe OSZ B entschieden werden. Eine Sanierung unter denkmalpflegerischen Auflagen würde gemäss Berechnungen von Hochbau Zofingen etwa 17 Millionen Franken mehr kosten als ein Ersatzneubau.
Die GLP betont, dass die Schutzfrage vor Beginn der Planung des OSZ B geklärt sein muss, um Fehlplanungen und eine unnötige Belastung der öffentlichen Finanzen zu vermeiden. Ob ein Abbruch, ein teilweiser oder ein vollständiger Erhalt der Bezirksschule erfolgen soll, soll ein späteres Architekturverfahren zeigen.
Status: Antwort des Stadtrates ausstehend